Nicht nur Erwachsenen haben Rechte, sondern auch Kinder. Die Kinderrechte orientieren sich an den besonderen Bedürfnissen der Kinder bezüglich ihrer Förderung, ihres Schutzes, ihrer Mitbeteiligung, ihrer Bedürfnisse und ihrer Entwicklung. Diese besonderen Rechte der Kinder sollen die Situation der Kinder und Jugendlichen auf der ganzen Welt verbessern. Bereits seit mehr als 100 Jahren von vielen Menschen durch ihr Engagement voran getrieben. Im Jahre 1989 wurden die Kinderrechte mit der UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In 54 Artikeln werden die verschiedenen Rechte der Kinder, in der Kinderrechtskonvention festgehalten.
Zu den Rechten gehören unteranderem:
- Wohl des Kindes ( Artikel 3)
- Respektierung des Elternrechtes (Artikels 5)
- Berücksichtigung des Kinderwillens (Artikel 12)
- Schutz der Privatsphäre und Ehre (Artikel 16)
- Zugang zu Medien (Artikel 17)
- Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung (Artikel 19)
- Recht auf Bildung (Artikel 28)
- Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung (Artikel 31)
- …
Die Kinderrechtskonvention ist von allen Staaten der Welt (außer den USA) ratifiziert worden. In Deutschland hat sich im Laufe der Zeit die rechtliche Anerkennung des Kindes vom Objekt zum Subjekt, also als Träger eines Rechtes etabliert.
Quelle: https://www.kinderrechtskonvention.info/