Datum/Zeit
Date(s) - 15.01.2025 - 02.07.2025
Ganztägig
Veranstaltungsort
Blended-Learning - Bamberg
Kategorien
Ergänzungskraft in der Kita
Multiplikatorin: Ute Schubert-Stähr, Anneliese Maisel-Hauenstein
Zeitraum: Januar 2025 bis Juli 2025
Ort: Bamberg, Balthasar-Neumann-Str. 16
Kosten: 1.300,00 € pro Person
Modul 4 fokussiert auf die zentralen Aufgaben und Herausforderungen der Ergänzungskrafttätigkeit und legt einen Schwerpunkt auf die Begleitung von Lernprozessen. Außerdem werden Inhalte aus den vorangegangenen Modulen vertieft und im Hinblick auf die Prüfung und Vorstellung des Praxisprojekts ausdifferenziert. Besonders in den Blick genommen werden dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern vor dem Hintergrund der individuellen Entwicklung und Inklusion.
Zum Beispiel: Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation und wie unterstütze ich darüber gezielt die Kompetenzentwicklung der Kinder? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen? Wie gehe ich individuell auf den familiären Hintergrund und die Lebenswelt von Kindern ein? Wie gestalte ich pädagogische Angebote – bedürfnis- und interessenorientiert? Welche Rolle übernehme ich bei der Eingewöhnung neuer Kinder?
Zum Einstieg in das Modul 4 ist eine Tätigkeit in einer Kita (z.B. als Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder als Ergänzungskraft in der regulären Kita), in einer Großtagespflege oder im schulischen Ganztag notwendig.
Kompetenzerwerb:
• Pädagogische Professionalität und Sicherheit als Ergänzungskraft erwerben und fortlaufend reflektieren (Verantwortungsbereich, Team, eigene Rolle und Kompetenzen)
• Eine vertiefte Vorstellung der Bildungsbereiche entwickeln und wie diese in den unterschiedlichen Bildungsorten gezielt und mit hoher Interaktionsqualität gestärkt werden können
• Differenziertere Reflexion über die eigene pädagogische Haltung und Praxis
• Routinen im Hinblick auf Schlüsselprozesse entwickeln und regelmäßig reflektieren
• Zunehmend differenzierter Blick auf Bildung, Lernen und Entwicklung
• Pädagogisches Handeln in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern und mit unterschiedlichen Altersgruppen
Methoden:
Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet.
Zur Teilnahme am Blended-Learning-Format ist der Besitz eines Laptops bzw. PC mit stabiler Internetverbindung notwendig!
Zertifizierungsvoraussetzung:
• Aktive und ko-konstruktive Mitarbeit während des gesamten Moduls
• Erfolgreiche Erledigung aller Arbeitsaufträge im Rahmen der selbstorganisierten Lernphasen:
Hierzu zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung der Reflexion- und Transferaufgaben im Kursraum auf dem KITA HUB Bayern (www.kita.bayern) sowie die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen mithilfe der bereitgestellten Materialien
• Mündliche Abschlussprüfung einer Praxissequenz sowie ausführliche schriftliche Ausarbeitung zu dieser Praxissequenz
Fehlzeitenregelung:
Fehlzeiten bis zu 12 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 12 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Hinweis: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Arbeitstage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt – unter Anrechnung bereits erfolgten Leistungen – wieder aufgenommen werden.
Zugangsvoraussetzungen:
In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 4 oder 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenem einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 einsteigen.
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
- Abschluss der Mittelschule oder höher
- Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
- (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort, zur Zulassung zu Modul 4 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben)
Anschlussfähigkeit:
Weiterqualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in -> Modul 5
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit (mind. 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) als Ergänzungskraft die ZEit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.
Hinweis: Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet, aber weiterhin als Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder Assistenzkraft in Kitas – sofern Modul 3 bzw. Modul 2 erfolgreich absolviert wurden – tätig sein.
Anstellungsmöglichkeit nach Abschluss von Modul 4:
Die Arbeitszeit von Personen mit erfolgreichem Abschluss von Modul 4 kann gem. Nr. 3 f der Allgemeinverfügung zum Vollzug der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) als Tätigkeit einer pädagogischen Ergänzungskraft in den Anstellungsschlüssel (§ 17 Abs. 1 und 2 AV BayKiBiG) eingerechnet werden. Siehe hierzu https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/34baymbl-2024-34.pdf
Zertifikat:
Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
Hinweise: Dieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt. Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern
Genauere Informationen zu Referentinnen, Ablauf und Anmeldung finden Sie Modul 4 – Kurs 4
Weitere wichtige Hinweise zur Anmeldung
- Eine verbindliche Zusage zur Teilnahme am Kurs erfolgt erst nach der Prüfung aller erforderlichen Nachweise der Zugangsvoraussetzungen! Eine Anmeldebestätigung stellt keine verbindliche Zusage dar.
- Ab Erhalt der Anmeldebestätigung haben Sie vier Wochen Zeit alle erforderlichen Unterlagen (siehe Seite 21) bei der Ressourcenwerkstatt Bamberg einzureichen. Wird diese Frist überschritten entsteht eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 €.
Ausnahme: Sollten die erforderlichen Praxisstunden noch nicht vollständig erbracht worden sein oder noch keine Zusage über eine Anstellung in einer Einrichtung vorliegen, besteht die Möglichkeit diesen Nachweis zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen. Dies muss innerhalb der Frist an die Ressourcenwerkstatt Bamberg schriftlich mitgeteilt werden. - Nachweise über im Ausland erworbene Abschlüsse bzw. der Nachweis über im Ausland gesammelte Praxiserfahrungen müssen offiziell übersetzt sein.
- Bei Nicht-Bestehen des Kurses besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Qualifizierungsgebühr.