„Gesamtkonzept berufliche Weiterbildung – Modul 2 Assistenzkraft“

„Gesamtkonzept berufliche Weiterbildung – Modul 2 Assistenzkraft“

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Datum/Zeit
Date(s) - 11.09.2024 - 17.01.2025
9:00 - 17:30

Veranstaltungsort
Blended-Learning - Bamberg

Kategorien


 

Einstiegsmodul für eine Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung

    

 

 

Multiplikatorin: Ute Schubert-Stähr, Claudia Heinz

Zeitraum: September 2024 bis Januar 2025

Ort: Bamberg, Balthasar-Neumann-Str. 16

Kosten: 550€

 

Modul 2 fokussiert auf die Umsetzung in der praktischen pädagogischen Arbeit und den Weg zu einer professionellen Haltung. Die Inhalte des Moduls werden mit unterschiedlichen Praxisbeispielen erarbeitet und in der Tätigkeit als Assistenzkraft in Kitas parallel umgesetzt, reflektiert und gemeinsam besprochen. Daher wird ab Modul 2 eine begleitende praktische Tätigkeit z.B. als Assistenzkraft dringend empfohlen.

Mit Aufnahme der Qualifizierung im Modul 2 können die Teilnehmenden als Assistenzkräfte in Kitas angestellt werden.

 

Kompetenzerwerb:

• Auf dem Weg zur pädagogischen Professionalität in der neuen Rolle als Assistenzkraft in Kitas

• Bedürfnisse von Kindern erkennen und feinfühlig darauf eingehen

• Vertiefter Blick in den BayBEP – Basiskompetenzen von Kindern

• Bildungspartnerschaft mit Eltern in Alltagssituationen (Tür- und Angelgespräche, Übergange)

• Teamfähigkeit entwickeln und Konfliktlösekompetenzen stärken

 

Methoden:

Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen.

• Kurzvorträge, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen, Rollenspiele

 

Zertifizierungsvoraussetzung:

• Kontinuierliche, aktive Teilnahme und Mitarbeit während des gesamten Moduls

• Regelmäßige Bearbeitung von Arbeitsaufträgen und modulspezifischen Fragen auf der Online-Plattform Kita Hub Bayern (www.kita.bayern)

• Einbringen von Fallbeispielen und schriftliche Reflexion

 

Fehlzeitenregelung:

Fehlzeiten bis zu 6 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 6 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.

 

Zugangsvoraussetzungen:

Erfolgreiche Teilnahme am Modul 1
oder: Pflegeerlaubnis bzw. Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII

Sprachniveau: B 1

 

Anschlussfähigkeit:

Bei Vorliegen der Voraussetzungen Weiterqualifizierung zur Ergänzungskraft in Mini-Kitas in > Modul 3

 

Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung:

Anstellungsmöglichkeit als Assistenzkraft in Kitas nach Aufnahme der Qualifizierung möglich, auch eine Tätigkeit im schulischen Ganztag oder der Tagespflege ist möglich.

Bei einem vorzeitigen Abbruch des Moduls ist keine Weiterbeschäftigung als Assistenzkraft in Kitas möglich (lediglich als zusätzliche Hilfskraft im Rahmen eigener finanzieller Mittel des Anstellungsträgers).

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls 2

Zertifikat berechtigt zur Tätigkeit als Assistenzkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen

 

Hinweise: Dieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt. Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern

 

Genauere Informationen zu Referentinnen, Ablauf und Anmeldung finden Sie hier (Modul 2 ).

 

Weitere wichtige Hinweise zur Anmeldung

  • Eine verbindliche Zusage zur Teilnahme am Kurs erfolgt erst nach der Prüfung aller erforderlichen Nachweise der Zugangsvoraussetzungen! Eine Anmeldebestätigung stellt keine verbindliche Zusage dar.
  • Ab Erhalt der Anmeldebestätigung haben Sie vier Wochen Zeit alle erforderlichen Unterlagen (siehe Seite 21) bei der Ressourcenwerkstatt Bamberg einzureichen. Wird diese Frist überschritten entsteht eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 €.
  • Nachweise über im Ausland erworbene Abschlüsse bzw. der Nachweis über im Ausland gesammelte Praxiserfahrungen müssen offiziell übersetzt sein.
  • Bei Nicht-Bestehen des Kurses besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Qualifizierungsgebühr.

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