Die Ressourcenwerkstatt nimmt Bildungsprämiengutscheine an. Diese müssen vor der verbindlichen Anmeldung bei der für Sie zuständigen Beratungsstelle beantragt werden.
Voraussetzung für die Erteil von Bildungsprämiengutscheinen:
- Eine Erwerbstätigkeit liegt vor und das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt unter 25.000 EURO bei alleinstehenden und unter 51.200 bei verheirateten Personen.
- Bezuschusst werden 50% der Fortbildungskosten, bis maximal 500,00 EURO pro Jahr.
- Der sogenannte Eigenanteil muss grundsätzlich vom persönlichen Privatkonto beglichen werden.
- Eine Beantragung und Genehmigung erfolgt vor der verbindlichen Anmeldung zur entsprechenden Fortbildung.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen und die Adresse der für Sie zuständigen Beratungsstelle: www.bildungspraemie.info