Tagespflege 2.000 – „Qualifizierung zur Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen“

Tagespflege 2.000 – „Qualifizierung zur Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen“

Der Freistaat fördert im Rahmen einer Richtlinie die Festanstellung von bis zu 2.000 Tagespflegepersonen in der Kindertagesbetreuung.
Entsprechend Nr. 4.1 c) der Richtlinie müssen Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis eine entsprechende Qualifizierung im Umfang von 40 Stunden absolvieren, um gefördert werden zu können. Diese Qualifizierung kann berufsbegleitend während der ersten 12 Monate der Anstellung erfolgen.
Alle wichtigen Hintergrundinformationen zu den Grundlagen und FAQs finden Sie unter (Link). Das Bayerische Staatsinstitut für Frühpädagogik (Link) hat für die Assistenzkräfte in Kindertageseinrichtungen ein zusätzliches Qualifizierungskonzept entwickelt und Multiplikatoren ausgebildet. Auf dieser Seite (Link) finden Sie alle wichtigen Informationen zur Qualifizierung.  

Informationsblatt „Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen („Tagespflege 2.000“) (Link)

„Festanstellung als Assistenzkraft in einer KiTa oder als Tagespflegeperson“ (Link)

Wie bereits angekündigt bieten wir mit Start im Januar in Bamberg einen dementsprechenden Kurs Qualifizierung zur Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen“ (Link) an.